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Ratgeber · MWST Schweiz

MWST in der Gastronomie: 8.1 % oder 2.6 %?

Vor Ort konsumiert oder zum Mitnehmen — daran hängt der MWST-Satz. Hier ist die Grundregel für Café und Restaurant, mit Alltagsbeispielen, gemischten Belegen und den häufigsten Stolperfallen. Plain Language, zum Nachschlagen.

Ratgeber·ca. 8 Min. Lesezeit·Stand: Juni 2026

Bezahl-Ansicht der Quiro-Kasse: Bestellung mit Positionen, Beträgen und Auswahl der Zahlart.
Kassieren in der Quiro-Demo — pro Position wird der richtige MWST-Satz erfasst.

Die Grundregel in einem Satz

In der Schweizer Gastronomie entscheidet die Konsumationsart über den MWST-Satz: Wird vor Ort konsumiert, gilt der Normalsatz von 8.1 %. Wird die gleiche Ware mitgenommen (Take-away), gilt der reduzierte Satz für Lebensmittel von 2.6 %. Nicht das Produkt entscheidet — sondern ob daraus eine gastgewerbliche Leistung wird (Tisch, Stuhl, Service vor Ort) oder ob es ein Lebensmittel zum Mitnehmen ist.

Konsumationsart = vor Ort vs. Mitnehmen. Normalsatz 8.1 %= der reguläre MWST-Satz (u. a. für Konsum vor Ort). Reduzierter Satz 2.6 % = für Lebensmittel, also auch für Take-away.

Gleiche Ware, anderer Satz — Beispiele

Der gleiche Artikel kann auf demselben Tag mal mit 8.1 % und mal mit 2.6 % über die Kasse laufen. Es kommt nur darauf an, ob er vor Ort konsumiert oder mitgenommen wird:

WareVor OrtMitnehmen
Kaffee an der Theke8.1 %2.6 %
Sandwich / belegtes Brötchen8.1 %2.6 %
Stück Kuchen8.1 %2.6 %
Salat-Bowl8.1 %2.6 %
Flasche Mineralwasser8.1 %2.6 %

Hinweis: Alkoholische Getränke und Tabak bleiben auch zum Mitnehmen beim Normalsatz 8.1 % — sie zählen nicht zum reduzierten Lebensmittel-Satz.

Gemischte Belege: ein Teil vor Ort, ein Teil mitnehmen

In der Praxis ist ein Beleg oft gemischt: Ein Gast trinkt den Kaffee vor Ort (8.1 %) und nimmt ein Sandwich mit (2.6 %). In dem Fall bekommt jede Position ihren eigenen Satz — nicht der ganze Beleg einen Sammelsatz.

Warum die Kasse pro Position trennen mussWürde man den ganzen Beleg pauschal mit einem Satz verbuchen, stimmt die MWST-Abrechnung nicht — und der Beleg ist nicht prüfbar. Eine Kasse, die je Position die Konsumationsart kennt, rechnet automatisch den richtigen Satz und weist ihn getrennt aus. So musst du am Periodenende nichts mehr von Hand auseinanderrechnen.

Was auf den Beleg gehört

Sobald mehrere Sätze im Spiel sind, gelten klare Pflichtangaben. Ein gastronomischer Beleg in der Schweiz weist insbesondere aus:

Beleg aus der Quiro-Kasse mit Betrieb, UID im Format CHE-… MWST, MWST je Satz getrennt und Bonnummer.
Beispiel-Beleg aus der Quiro-Demo — MWST je Satz getrennt, mit UID und Bonnummer.
  • MWST je Satz separatPro vorkommendem Satz (8.1 % und / oder 2.6 %) den Satz, das Netto und den MWST-Betrag getrennt ausweisen — nicht als ein vermischter Total.
  • UID des BetriebsDie Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-… MWST, dazu Name und Adresse des Betriebs.
  • Fortlaufende BonnummerEine eindeutige, lückenlose Bonnummer pro Kassenvorgang, dazu Datum und Zeit. Lücken deuten auf gelöschte Belege hin.
UID = Unternehmens-Identifikationsnummer; mit MWST-Zusatz im Format CHE-123.456.789 MWST. Bonnummer= die fortlaufende Nummer des einzelnen Kassenvorgangs (intern „Bon"); der Beleg ist das, was die Kundschaft in die Hand bekommt.

Häufige Stolperfallen — und wie du sie vermeidest

  • FalschAlles pauschal mit 8.1 % verbuchen — auch das, was mitgenommen wird.RichtigPro Position nach Konsumationsart entscheiden. Was über die Theke zum Mitnehmen geht, läuft mit 2.6 % — auch wenn der gleiche Kaffee daneben vor Ort mit 8.1 % getrunken wird. Sonst zahlst du auf Take-away zu viel MWST.
  • FalschMitnehmen pauschal mit 2.6 % deklarieren, auch wenn vor Ort gegessen wird.RichtigDer reduzierte Satz gilt nur, wenn die Ware wirklich mitgenommen wird. Wer sich an den Tisch setzt und isst, konsumiert vor Ort — das sind 8.1 %. Im Zweifel an der Kasse die Konsumationsart sauber erfassen.
  • FalschGetränke wie Alkohol als „Lebensmittel" mit 2.6 % zum Mitnehmen rechnen.RichtigDer reduzierte Satz gilt für Lebensmittel. Alkoholische Getränke(z. B. Bier, Wein) und Tabak sind davon ausgenommen — sie bleiben beim Normalsatz 8.1 %, auch zum Mitnehmen. Sprich die genaue Zuordnung mit deinem Treuhänder ab.
  • FalschAuf dem Beleg nur einen Total-MWST-Betrag ausweisen.RichtigTreffen auf einem Beleg mehrere Sätze zusammen, müssen sie je Satz getrennt ausgewiesen werden — Satz, Netto und MWST-Betrag pro Satz. Ein gemischter Sammelbetrag reicht nicht.

Randnotiz: der dritte Satz (3.8 %)

3.8 % gilt nur für BeherbergungNeben 8.1 % und 2.6 % gibt es einen Sondersatz von 3.8 %— er gilt für Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück). Für ein reines Café oder Restaurant ohne Übernachtung ist er meist nicht relevant. Falls du Zimmer vermietest, ist das ein eigenes Thema — kläre die genaue Aufteilung (z. B. Frühstück) mit deinem Treuhänder.
So macht Quiro das automatisch

In Quiro wählst du die Konsumationsart pro Beleg — vor Ort oder Mitnehmen — und die Kasse setzt je Position den richtigen Satz (8.1 % oder 2.6 %), auch auf gemischten Belegen. Der MWST-Split steckt schon im Beleg und fliesst direkt in Z-Abschluss und Export, sauber nach Satz getrennt. So musst du am Periodenende nichts von Hand auseinanderrechnen. Quiro ist im Pilot.

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ist nach bestem Wissen erstellt (Stand Juni 2026). Er ersetzt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall — etwa die genaue Zuordnung einzelner Artikel, Getränke oder besonderer Leistungen — sprich mit deinem Treuhänder oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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